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   BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 263/82   

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https://dejure.org/1984,16628
BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 263/82 (https://dejure.org/1984,16628)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1984 - 5 AZR 263/82 (https://dejure.org/1984,16628)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 (https://dejure.org/1984,16628)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 556/75

    Ausbildungsverhältnis: Ausgestaltung der schulischen Ausbildung für

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 263/82
    Im übrigen gilt auch für die Berufsbildung in den Heil- und Heilhilfsberufen das Berufsbildungsgesetz (BAG 28, 269 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis mit weiteren Nachweisen).

    Hieraus ist zu folgern, daß das Schulgesetz auch für solche Einrichtungen nicht gilt, die die Lehrgänge zur Hebammenausbildung überwiegend schulisch ausgestalten (vgl. BAG 28, 269 und 33, 213 = AP Nr. 3 und 4 zu § 6 11 BGB Ausbildungsverhältnis).

    In einem solchen Fall ist nicht darauf abzustellen, ob die Lehrbücher überwiegend für den theoretischen oder den praktischen Unterricht benötigt werden (BAG 28, 269 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 545/78

    Berufsbildung - Ausbildungsvergütung - Krankenschwester - Schwesternschülerin -

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 263/82
    Uberwiegt die praktische Ausbildung mit arbeitsrechtlich-betrieblicher Ausgestaltung, so ist das Ausbildungsverhältnis als arbeitsrechtlich-betriebliches anzusehen, so daß die Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes anzuwenden sind (BAG 33, 213 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
  • BAG, 10.04.1991 - 5 AZR 226/90

    Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung

    Soweit für den Bereich des Ausbildungsbetriebes Tarifverträge bestehen, die die Höhe der Ausbildungsvergütungen festlegen, wird in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein angenommen, daß diese Vergütungen jedenfalls als angemessen anzusehen sind, weil in den tariflichen Vereinbarungen die Belange und Interessen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite eingeflossen und berücksichtigt worden sind (vgl. BAGE 33, 213 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; BAG Urteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 - EzB Nr. 45 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 - EzB Nr. 46 zu § 10 Abs. 1 BBiG; BAG Urteil vom 7. März 1990 - 5 AZR 217/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 230 f.; Weber, BBiG, Stand November 1990, § 10 Anm. 2; Wohlgemuth/Sarge, BBiG, 1987, § 10 Rz 5; vgl. ferner BVerwGE 62, 117, 121 sowie BVerwG Urteil vom 20. Mai 1986 - 1 C 12.86 - EzB Nr. 48 zu § 10 Abs. 1 BBiG).
  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 217/89

    Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin

    Eine Ausbildungsvergütung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich nach einer entsprechenden tariflichen Vergütung ausrichtet (BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -, nicht veröffentlicht).

    Es wäre anders, wenn die vergleichbare Ausbildung länger dauerte und deswegen eine niedrigere Ausbildungsvergütung in Betracht käme (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -).

  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 220/89

    Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin

    Eine Ausbildungsvergütung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich nach einer entsprechenden tariflichen Vergütung ausrichtet (BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -, nicht veröffentlicht).

    Es wäre anders, wenn die vergleichbare Ausbildung länger dauerte und deswegen eine niedrigere Ausbildungsvergütung in Betracht käme (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -).

  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 218/89

    Ausbildungsvergütung für Ausbildung zum Altenpfleger - Anspruch auf eine

    Eine Ausbildungsvergütung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich nach einer entsprechenden tariflichen Vergütung ausrichtet (BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -, nicht, veröffentlicht).

    Es wäre anders, wenn die vergleichbare Ausbildung länger dauerte und deswegen eine niedrigere Ausbildungsvergütung in Betracht käme (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -).

  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 219/89

    Ausbildungsvergütung für Ausbildung zur Altenpflegerin - Anwendbarkeit des

    Eine Ausbildungsvergütung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann als angemessen anzusehen, wenn sie sich nach einer entsprechenden tariflichen Vergütung ausrichtet (BAGE 33, 213, 219 = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis; Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -, nicht veröffentlicht).

    Es wäre anders, wenn die vergleichbare Ausbildung länger dauerte und deswegen eine niedrigere Ausbildungsvergütung in Betracht käme (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 1984 - 5 AZR 263/82 -).

  • LAG Hessen, 05.06.1986 - 9 Sa 1513/85

    Vorliegen eines Berufsausbildungsverhältnisses und der damit verbundene Anspruch

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